HINWEISGEBERSCHUTZ-PROZESS
Hilft bei der Umsetzung der EU-Richtlinien zum Hinweisgeberschutz.

EUZ-HINWEISGEBERRICHTLINNIEN
- Einrichtung einer Stelle für Meldungen hinsichtlich (möglicher) Compliance-Verstößen
- Frist zur Umsetzung der Verpflichtungen für alle Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten seit 17. Dezember 2023.
- Frist zur Umsetzung der Verpflichtungen für größere Unternehmen ab 249 Beschäftigten schon seit 2. Juli 2023.
HINWEISGEBERSCHUTZ
Der Prozess wird per Formular aus der Firmenwebsite gestartet. Alternativ kann der Workflow auch direkt in JobRouter gestartet werden. Der zuständige Berater wird informiert. Beim Hinweis wird in anonym oder personifiziert unterschieden.
Abschluss
In der FINALEN PRÜFUNG werden alle Informationen zusammengestellt, die zur Beurteilung erforderlich sind. Maßnahmen werden definiert, die Umsetzung kontrolliert. Abschließend erfolgt die Archivierung des Falles.
